Einkaufsbedingungen Lieferanten

EINKAUFSBEDINGUNGEN
Falser Maschinenbau GmbH und Falser KG
Gewerbegebiet Nord 13, 39040 Auer, Italien.

Geltung

Diese Einkaufsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, auch die zukünftigen. Hiermit wird ausdrücklich auf die Verkaufsbedingungen des Lieferers verzichtet. In erster Linie gelten unsere Einkaufsbedingungen.

Angebot

  1. Abweichungen von der Anfrage müssen im Angebot deutlich
    bezeichnet werden.
  2. Der Lieferer ist an sein Angebot 3 Monate nach Eingang bei uns gebunden.
  3. Das Angebot hat kostenlos unverbindlich zu erfolgen. Vergütungen für Besuche oder die Ausarbeitung von Angeboten,
    Projekten usw. werden nicht gewährt.

Bestellung

  1. Nur schriftliche Bestellungen haben Gültigkeit. Mündliche und fernmündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für zusätzlich vereinbarte Lieferungen und Leistungen.
  2. Jede Bestellung ist vom Lieferer schriftlich zu bestätigen.
  3. Für Abweichungen in Auftragsbestätigungen von unseren Bestellungen haftet ausschließlich der Lieferer, sofern nicht ausdrücklich und hervorgehoben darauf hingewiesen wird; in diesem Fall bedarf es unserer schriftlichen Zustimmung.
  4. Kaufverträge schließen wir ausschließlich zu diesen Einkaufsbedingungen ab. Vom Lieferer davon abweichende Bedingungen erhalten nur nach schriftlicher Anerkennung Gültigkeit.

Lieferzeit

  1. Der vorgeschriebene Liefertermin ist pünktlich einzuhalten und stellt insofern einen Fixtermin dar. Infolge verspäteter Lieferung nötig werdende Eilfrachten gehen zu Lasten des Lieferers.
  2. Erkennt der Lieferer, dass ein vereinbarter Termin nicht eingehalten werden kann, so hat er dies uns unverzüglich unter Angabe der Gründe und der Dauer der Verzögerung mitzuteilen.
  3. Der Lieferer ist uns zum Ersatz sämtlicher mittel- und unmittelbarer Verzugsschäden verpflichtet. Die Annahme der verspäteten Lieferung bzw. Leistung durch uns bedeutet keinen Verzicht auf Schadenersatzansprüche.
  4. Auf das Ausbleiben notwendiger, von uns zu liefernder Unterlagen kann sich der Lieferer nur berufen, wenn diese schriftlich angemahnt und nicht innerhalb angemessener Zeit zur Verfügung gestellt wurden.
  5. Bei Nichteinhaltung des Liefertermins ist die Fa. Falser Maschinenbau GmbH/Falser KG berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5% des Bestellwertes je angefangenen Tag, höchstens jedoch 5% desselben zu verlangen. Diese Vertragsstrafe berührt eventuelle Schadenersatzansprüche nicht und somit können eventuell erlittene Schäden zusätzlich zur Vertragsstrafe geltend gemacht werden.

Lieferung und Annahme

  1. Die Ware reist auf Gefahr und Kosten des Lieferers, der für die Einhaltung unserer Versandvorschriften haftet.
  2. Ein Annahmeverzug wird durch höhere Gewalt, Arbeitskampf, behördliche Maßnahmen oder sonstige von uns nicht vertretenden Umstände ausgeschlossen.
  3. Rücksendung beanstandeter Ware erfolgt auf Gefahr und zu Lasten des Lieferers.

Rechnung und Zahlung

  1. Rechnungen sind per mail accounting@falser.eu einzusenden und auf keinen Fall den Waren beizufügen.
  2. Die Zahlung erfolgt bis € 3500,00 60 Tage netto E.M. ab diesem Betrag 60/90 Tage E.M. nach Eingang der Ware und erfolgter Rechnungsstellung.
  3. Achtung: August und Dezember – Fälligkeit 15. des Folgemonats
  4. Bei vorzeitiger Lieferung kann die Zahlung erst nach Fälligkeit (Liefertermin) vorgenommen werden.
  5. Beanstandungen der Lieferung oder Leistung verschieben die Fälligkeit der Zahlung bis zur Behebung plus Zahlungsfristen.
  6. Die Zahlung bedeutet in keinem Fall eine Anerkennung einer ordnungsgemäßer Lieferung.

Gewährleistung

  1. Der Lieferer leistet dafür Gewähr, dass der Liefergegenstand keine seinen Wert oder seine Tauglichkeit beeinträchtigenden Fehler bzw. Mängel hat, den im Bestellschreiben angegebenen Bedingungen, sowie den sonstigen zugesicherten Eigenschaften und den neusten Behörden- und Unfallverhütungsvorschriften entspricht.
  2. Die Gewährleistungsfrist dauert mindestens 24 Monate, gerechnet vom Auslieferungsdatum seitens der Fa. Falser Maschinenbau GmbH/Falser KG an Dritte, soweit die gesetzliche oder eine vereinbarte Frist nicht länger ist. Bei Mängelrügen verlängert sich die Gewährleistungsfrist, um die zwischen Mängelrüge und Mängelbeseitigung liegende Zeitspanne.
  3. Durch die Abnahme der Lieferungen und Leistungen in unserem Werk wird die Gewährleistungspflicht des Lieferers nicht berührt.
  4. Der Lieferer verzichtet auf den Einwand verspäteter Mängelrügen.

Garantie

Die vom Lieferer eingeräumte Garantiefrist beginnt bei Inbetriebnahme der Gesamtanlage beim Endkunden und nicht bei Übergabe an die Falser Maschinenbau GmbH/Falser KG. Ein während der Garantielaufzeit aufgetretener Mangel oder Schaden am Vertragsgegenstand ist seitens des Lieferers schnellst möglichst und kostenlos nach Eingang der entsprechenden Meldung zu beheben. Diese Mängelbehebung ist auch beim Sitz Dritter – an welche der Liefergegenstand durch die Falser Maschinenbau GmbH/Falser KG weiterveräußert wurde - kostenlos (ohne Berechnung von Spesen) vorzunehmen.

Produkthaftung / Effizienz

Sollten wir auf irgendeine Weise, insbesondere aus verschuldungsunabhängigem, in- oder ausländischem Recht, von Dritten in Anspruch genommen werden, und kommt das Produkt des Lieferanten als Schadensursache in Betracht, stellt der Lieferer uns von allen diesbezüglichen Ansprüchen unseres Kunden frei. Die Kosten der Abwehr solcher Ansprüche werden dem Lieferer in Rechnung gestellt.

Rücktritt

Wenn der Lieferer eine auf Grund der Bestimmungen über die Lieferzeit oder die Gewährleistung ihm gesetzte, angemessene Frist fruchtlos verstreichen lässt, sind wir:

  1. zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  2. berechtigt, einen Dritten mit der Abwicklung der nicht geleisteten Arbeiten zu beauftragen. Die daraus resultierenden Kosten, auch wenn höher als ursprünglich veranschlagt, gehen zu Lasten des Lieferers, zuzüglich eventueller Vertragsstrafen.

Patentverletzung

Der Lieferer haftet dafür, dass durch die Lieferung und Benutzung der Ware Patente oder Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.

Geistiges Eigentum

Alle Unterlagen, Zeichnungen, Modelle, Muster, Werkzeuge und sonstigen Fertigungsmittel, die dem Lieferer für die Herstellung überlassen werden, bleiben unser Eigentum. Sie dürfen nicht vom Lieferer für andere Zwecke weiterverwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden; sie sind vielmehr als Geschäftsgeheimnis zu betrachten. Wenn auf der Bestellung verlangt, haben die entsprechenden Lieferungen zusammen mit einer Wartungs- und Bedienungsanleitung zu erfolgen. Wir werden auf der Bestellung angeben, in welcher Landessprache diese Unterlagen abgefasst sein müssen. Eine Lieferung ohne Dokumentation oder mit einer solchen, die in einer falschen Landessprache verfasst ist, gilt als nicht vollständig erfolgt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Bozen.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bozen.

Es gilt italienisches Recht.

 

Stand: November 2018