Einkaufsbedingungen Kunden

Einkaufsbedingungen für Kunden der Firma Falser Maschinenbau GmbH und Falser KG,
Gewerbegebiet Nord 13 39040 Auer, Italien.

Geltung

Diese Einkaufsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, auch die zukünftigen.
Hiermit wird ausdrücklich auf unsere Verkaufsbedingungen hingewiesen.

Angebot

  1. Abweichungen von der Anfrage/Angebot müssen nach vorheriger Abklärung deutlich bezeichnet werden.
  2. Das Angebot umfasst Herstellungspreise und Lieferzeiten, sowie weitere technische Kosten, sofern relevant.
  3. Das Angebot erfolgt nur kostenlos, sofern keine Aufwände für Projektierung/Planung vorausgehen.
    Vergütungen für Besuche oder die Ausarbeitung von Angeboten, Projekten usw. erfolgen zum Kostenaufwand.

Bestellung

  1. Nur schriftliche Bestellungen haben Gültigkeit. Mündliche und fernmündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für zusätzlich vereinbarte Lieferungen und Leistungen. Nachträgliche Abweichungen / Änderungen und Liefertermine werden ohne vorherige Abklärung nicht akzeptiert. Liefertermine haben erst nach Eingang der schriftlichen Bestellung und eventueller geforderten Anzahlungsleistungen ihre Gültigkeit.
  2. Jede Bestellung ist von uns schriftlich zu bestätigen.
  3. Für Abweichungen in Auftragsbestätigungen, sowie technischen Zeichnungen/Informationen haftet ausschließlich der Kunde, sofern nicht ausdrücklich hervorgehoben darauf hingewiesen wird; in diesem Fall bedarf es einer Neukalkulation und unserer schriftlichen Zustimmung.
  4. Fertigungsverträge schließen wir ausschließlich zu diesen Einkaufsbedingungen ab.

Lieferzeit

  1. Liefertermine werden grundsätzlich von der Fa. Falser Maschinenbau/Falser KG entsprechend der Auslastung festgelegt, können nicht nach Gutdünken Kunden eingefordert werden.
  2. Wir setzen unsere Kunden in Kenntnis , dass für kurzfristig eingeschobene Aufträge die Liefertermine nicht zwingend eingehalten werden können, wenn die Produktionsauslastung bereits ausgeschöpft ist.
  3. Die Annahme der verspäteten Lieferung bzw. Leistung durch uns bedeutet keinen Anspruch auf Schadenersatzansprüche.
  4. Das Ausbleiben notwendiger technischer Unterlagen/Materiallieferungen oder nachträglicher Umänderungen verzögert automatisch die Lieferungen .

Lieferung und Annahme

Lieferung: ab Werk

  1. Bei Versand werden die Transportkosten zum Kostenpunkt an den Kunden weiterverrechnet
    Die Ware reist auf Gefahr des Kunden.
  2. Ein Annahmeverzug wird durch höhere Gewalt, Arbeitskampf, behördliche Maßnahmen oder sonstige von uns nicht vertretenden Umstände ausgeschlossen.
  3. Die Rücksendung beanstandeter Ware erfolgt auf Gefahr des Kunden.

Rechnung und Zahlung.

  1. Rechnungen werden per Post oder mail gesendet und werden auf keinen Fall den Waren beigefügt.
  2. Bei Neukunden erfolgt die Zahlung im vorab , spätestens bei Annahme der Ware.
  3. Die Zahlung bei Bestandskunden hat ausschließlich nach Eingang der Ware und erfolgter Rechnungsstellung 30 Tage Ende Monat zu erfolgen (andere Zahlungsziele werden nur nach erfolgter Abklärung akzeptiert)

Gewährleistung

Beanstandungen erfolgter Lieferungen müssen innerhalb 8 Tagen ab Erhalt der Ware erfolgen.

Garantie

Eventuell schadhaft gelieferte Ware muss dokumentarisch reklamiert werden, sowie zur Gänze zurück erstattet werden, um eine Ersatzfertigung in Anspruch nehmen zu können.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Bozen.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bozen Es gilt italienisches Recht.

 


Stand: Jänner 2018